Rnk Meldeschein für Beherbergungsstätten - Block, alle Bundesländer, DIN A5
Nach den Meldevorschriften haben Personen, die in Beherbergungsstätten für nicht länger als zwei Monate aufgenommen werden, einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben. Die Meldescheine für Beherbergungsstätten erfüllen diese Meldepflicht.
nach dem Meldegesetz
RNK 1649 neutral/Rheinland-Pf.
nach dem Meldegesetz
RNK 1649 neutral/Rheinland-Pf.